Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Seit Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Grundsätzliches

Der Bildungsgutschein wird an Menschen vergeben die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu muss ihr Arbeitsvermittler zunächst die Notwendigkeit einer Weiterbildung bestätigen. Der Bildungsgutschein selbst ist ein Formular, was zur Teilnahme an einer gesetzlich anerkannten Weiterbildung berechtigt.

Im Bildungsgutschein der Arbeitsagentur werden folgende Parameter fesgehalten: Das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, der regionale Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss. Diesen Gutschein können Sie dann bei einem  Träger ihrer Wahl einlösen, der die Förderungsbedingungen erfüllt. Von den hier vorgestellten Fernkursen bietet z.B. die Fernhochschule ILS derzeit 50 Kurse an, die von der Agentur für Arbeit bis zu 100% gefördert werden können (Siehe Liste).

Voraussetzungen

Das Arbeitsamt knüpft verschiedene Bedingungen an einen Bildungsgutschein: Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die Agentur für Arbeit muss einschätzen, ob die von Ihnen vorgeschlagene Weiterbildung in die richtige Richtung geht um Sie wieder in den Beruf zu bringen. Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

Einlösen des Bildungsgutscheins

Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Wenn der Bewerber zum Beispiel innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden hat, wird gegebenenfalls ein neuer Gutschein ausgehändigt.

Als Nachweis für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme kann vom Träger der Maßnahme ein Zertifikat einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden. . Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung gültig sein. Die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der den Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vor.

Was müssen Sie beachten?

Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit, ob die vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Einlösung in Frage gestellt; in Ausnahmefällen kann nachträglich geringfügigen Abweichungen, zum Beispiel inhaltlicher Art, zugestimmt werden.

Achtung: Der Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht vor Antritt der Weiterbildung der zuständigen Agentur für Arbeit vorgelegt wird.

Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn bei der Agentur für Arbeit wieder ein.

Die obigen Ausführungen gelten in gleicher Weise für die Ausgabe von Bildungsgutscheinen an erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch erhalten.

 

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Als Grundlage für diesen Text dienen unter anderem die Informationen der Agenturen für Arbeit (arbeitsagentur.de)